Weiterbeschäftigung: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement
Die meisten Menschen mit Behinderung werden nicht mit einem Handicap geboren, sondern erwerben Einschränkungen im Laufe ihres Lebens. Wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten arbeitsunfähig gemeldet sind, haben sie Anspruch auf ein „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM).
Auch Arbeitgeber profitieren von diesem Eingliederungsmanagement – denn viele können und wollen auf die langjährige Expertise ihrer Mitarbeiter nicht verzichten. Damit die Weiterbeschäftigung langfristig und für alle Seiten erfolgreich gelingt, haben die Mitglieder des UnternehmensForums Best-Practice-Vorlagen erarbeitet. Im folgenden PDF-Dokument finden Sie Vorgehensweisen und praxiserprobte Maßnahmen: