Für mehr Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Wirtschaft

Das UnternehmensForum hat aktuelle Entwicklungen im Blick: Egal ob inklusionsstarke Veranstaltungen oder neue Projekte, hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Tätigkeitsbereich der Arbeitgeberinitiative.

18. Januar 2022

2022: Mehr Inklusion wagen

Das neue Jahr 2022 hat begonnen - und es startet mit einer neuer Regierung, die als erste überhaupt in ihrem Koalitionsvertrag einen eigenen Abschnitt zum Thema Inklusion verschriftlicht hat. Auf gleich zwei Seiten (von 177 Seiten) unterstreichen die sehr aktiven Formulierungen das engagierte Vorhaben der neuen Regierung. Das UnternehmensForum begrüßt die inklusiven Pläne. „Ein klares Zeichen dafür, dass die neuen politischen Verantwortungsträger mehr Inklusion wagen“, so UF-Vorstand Olaf Guttzeit.

Zu den zentralen Inhalten gehört dabei das Ziel von weitgehender Barrierefreiheit sowie die Überarbeitung von Behindertengleichstellungsgesetz und AGG und ein inklusiverer Arbeitsmarkt. Das befürworten wir sehr - ebenso das Bekenntnis zu mehr Entbürokratisierung. Hier erhoffen wir uns Effekte, die sich pro-Inklusion auswirken, etwa bei der Antragstellung von Fördergeldern u.ä.

Fokus auf Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mit Blick auf die zunehmenden psychischen Belastungen in Gesellschaft und Arbeitswelt legen Grüne und FDP zudem ein Augenmerk auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie wollen sich intensiv der psychischen Gesundheit widmen und einen Mobbing-Report erarbeiten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen bei Prävention und Umsetzung des Arbeitsschutzes unterstützt werden. Auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll weiterentwickelt werden. Alles wichtige Schritte auf dem Weg zu einer gesunden Unternehmenskultur.

4. Stufe der Ausgleichsabgabe wenig zielführend

Skeptischer betrachten wir die geplante 4. Stufe der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Sie soll ebenso eingeführt werden wie die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber. Die UF-Mitgliedsunternehmen vermuten nur geringe Effekte durch die Einführung der 4. Stufe. Denn das Nicht-Erreichen der Beschäftigungsquote von 5 % hat mehrere Gründe: Einer davon liegt im Auseinanderklaffen der Lücke zwischen der Zahl der zur Verfügung stehenden arbeitslosen Erwerbspersonen mit Behinderungen und nicht-besetzen Pflichtarbeitsplätzen. So müssten Ausgleichsabgaben gezahlt werden, obwohl gar nicht jeder Pflichtarbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann. Auch die Arbeitsagenturen können nicht immer passende Bewerber:innen vorschlagen. Positiv an diesem Vorhaben ist jedoch, dass die Mittel aus der Ausgleichsabgabe vollständig zur Förderung von Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt wird.