Glossar
Nachfolgend werden die wichtigsten Begriffe zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen erklärt.
Aktionsplan
Ein Aktionsplan beschreibt einen Handlungsplan, der die zu erfüllenden Aufgaben aufführt. Im Hinblick auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen beschreibt ein Aktionsplan die aktuelle Situation in einem Unternehmen. Darauf aufbauend wird ein strukturiertes und systematisches Vorgehen geschildert, um Inklusion im Unternehmen zu stärken. Die festgesetzten Umsetzungsmaßnahmen werden im vorgesehenen Zeitraum kontrolliert um zu überprüfen, ob die Ziele erreicht werden.
Barriere und Barrierefreiheit
Unter Barriere versteht man Ursachen und Faktoren, die eine aktive und selbstständige Lebensgestaltung sowie Alltagsbewältigung verhindern.
Wenn jemand selbstständig, unabhängig und überwiegend ohne fremde Hilfe auskommt und darüber hinaus sein komplettes Umfeld vollständig betreten bzw. befahren kann, wird von Barrierefreiheit gesprochen.
Behinderung
Laut dem Sozialgesetzbuch IX unterliegen Menschen Behinderungen, wenn sie länger als sechs Monate in ihrer körperlichen Funktion, in ihrer geistigen Fähigkeit oder in ihrer seelischen Gesundheit von dem für ihr Lebensalter zu erwartenden typischen Zustand abweichen. Es wird nicht unterschieden, ob eine Beeinträchtigung angeboren oder Folge eines Unfalls bzw. einer Krankheit ist.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert Behinderung mit drei Begriffen:
- Schädigung, wie Mängel oder Abnormalitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen sowie Strukturen des Körpers
- Beeinträchtigung, die das Ausführen von typischen Alltagssituationen behindert oder sogar unmöglich macht
- Behinderung/Handicap, welche sich nachteilig auf eine Person auswirkt
Berufliche Rehabilitation
Die Leistungen der beruflichen Rehabilitation ermöglichen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben. Sie umfassen unter anderem Hilfen bei der Arbeitsplatzsuche, berufliche Aus- und Weiterbildungen sowie berufsvorbereitende Maßnahmen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Hinter dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement verbirgt sich die Aufgabe des Arbeitgebers, die Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern zu erhalten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet das BEM länger erkrankten Beschäftigten, welche sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig sind, anzubieten. Es dient als wirksame Möglichkeit um den Folgen des demografischen Wandels zu begegnen. Mit einem erfolgreichen BEM wird dem vorzeitigen Ausscheiden eines Beschäftigten durch einen Krankheitsfall vorgebeugt und somit dem Fachkräftemangel in einem Betrieb entgegengewirkt.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist eine systematische sowie zielorientierte und kontinuierliche Steuerung der betrieblichen Prozesse um die Gesundheit, Leistung und den Erfolg für den Betrieb und der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. Dabei sollen im Betrieb alle gesundheitsfördernden Einzelmaßnahmen zu einer einheitlichen Struktur vernetzt werden. Die Gesundheit im Betrieb wird damit zu einer bedeutenden Aufgabe.
Business Case
Um zu bewerten, ob Geschäftsinvestitionen und -vorhaben sich rentieren, kann ein Geschäftsszenario zu Rate gezogen werden. Der Business Case bewertet das Geschäftsvorhaben, untersucht es auf Rentabilität und dient als Entscheidungsgrundlage. Dabei werden nicht nur finanzielle Größen berücksichtigt
Demografischer Wandel
Als demografischer Wandel wird eine Veränderung der Zusammensetzung innerhalb der Altersstruktur einer Gesellschaft bezeichnet. Aufgrund der sinkenden Anzahl von Neugeborenen und einer höheren Lebenserwartung befindet sich Deutschland im Trend zu einer alternden Gesellschaft. In Entwicklungsländern hingegen liegt der Anteil der jüngeren Bevölkerung oft über dem der älteren Einwohner.
Diskriminierungsverbot
Kein Mensch darf auf Grund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seines Alters, seiner sexuellen Orientierung, seiner Religion oder einer Behinderung benachteiligt werden. Alle Menschen sollen die gleichen Chancen in allen Lebensbereichen haben.
Erwerbsunfähigkeit
Wenn eine Person ihrer bisherigen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise nachgehen kann, wird von einer Erwerbsunfähigkeit gesprochen. Diese Erwerbsunfähigkeit kann durch einen Unfall oder eine Behinderung hervorgerufen werden.
Fachkräftemangel
Fachkräftemangel bezeichnet einen Zustand, bei dem es für die zur Verfügung stehenden freien Stellen nicht genügend Arbeitskräfte mit den dafür benötigten Fähigkeiten gibt.
Die Bundesagentur für Arbeit definiert den Fachkräftemangel darüber hinaus als eine Situation, in der eine Stelle länger als gewöhnlich frei bleibt und es pro 100 Arbeitsstellen weniger als 150 Arbeitslose oder es sogar mehr Stellenangebote als Arbeitslose gibt.
Von einem Fachkräftemangel können einzelne Regionen und Branchen sowie ganze Länder betroffen sein.
Inklusion
Inklusion bedeutet wörtlich übersetzt „Zugehörigkeit“. Soziologisch beschreibt Inklusion eine Gesellschaft, in welcher jede Person gleichermaßen akzeptiert wird, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Bildung und körperlicher oder geistiger Behinderung. Auf dieser Grundlage zeichnet sich gelungene Inklusion darin aus, dass weder Diskriminierung noch Ausgrenzung stattfindet. Unterschiede stellen einen Normalzustand dar, weshalb die Vielfalt als eine Bereicherung für die Gesellschaft angesehen wird.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, welche auch von Deutschland unterzeichnet wurde, hat Inklusion als ein Menschenrecht definiert. Ansprüche auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität sind mit diesem Menschenrecht eng verknüpft. Diese Konvention setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen keine Benachteiligung erfahren, sondern als vollwertige Bürger anerkannt werden.
Leichte Sprache
Durch eine besonders einfache und leicht zu verstehende Ausdrucksweise, die zudem mit gut verständlichen Bildern illustriert wird, soll unter anderem Menschen mit Lernschwächen oder geistigen Einschränkungen und Behinderungen beim Verstehen von Texten geholfen werden. Damit trägt die Leichte Sprache zur Barrierefreiheit und zur Inklusion bei.
Leistungswandlung
Beschäftigte, die aufgrund einer Einschränkung für einen gewissen Zeitraum oder auf Dauer ihrer bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, aber an einem anderen Arbeitsplatz volle Leistung bringen können, gelten als leistungsgewandelt. Menschen, die leistungsgewandelt sind, verfügen weiterhin über ein enormes Leistungspotenzial. Daher sind leistungsgewandelte Mitarbeitende zunächst nicht als behindert oder eingeschränkt anzusehen. Aufgabe der Betriebe ist es, die Anforderungen eines Arbeitsplatzes und die Fähigkeiten und Bedürfnisse des betroffenen Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Mit Hinblick auf eine immer älter werdende Gesellschaft und den Fachkräftemangel wird es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein leistungsgewandelte Mitarbeitende zu beschäftigen.
Prävention
Der Begriff Prävention leitet sich aus dem lateinischen Wort „praevenire“ ab, was „zuvorkommen“ bedeutet. Für den Arbeitsschutz bedeutet Prävention, Krankheiten und Unfälle zu verhindern. Außerdem soll vermieden werden, dass bereits bestehende Krankheiten sich verschlechtern können. Durch personenbezogene Präventionsmaßnahmen kann die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters erhalten und Ausfälle vermieden werden. Somit dienen Präventionsmaßnahmen nicht nur der Gesundheit der Mitarbeiter, sondern haben für das Unternehmen einen wirtschaftlich relevanten Faktor.
Schwerbehinderung
Sobald der Grad der Behinderung bei einer Person 50% oder mehr erreicht, wird von einer Schwerbehinderung gesprochen. Ein Schwerbehindertenausweis berechtigt seinen Besitzer für die Inanspruchnahme von bestimmten Nachteilsausgleichen. Diese richten sich nach den gesundheitlichen Voraussetzungen und dem Grad der Behinderung.
Teilhabe
Unter dem Begriff Teilhabe versteht man die selbstbestimmte Integration von Menschen mit Behinderungen. Sie haben mit der Teilhabe ein Recht auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, sowohl in der medizinischen Rehabilitation als auch an der Eingliederung im Arbeitsleben. Das Prinzip von Fürsorge und Versorgung von Menschen mit Behinderungen wird mit dem sozialpolitischen Konzept der Teilhabe außer Kraft gesetzt. Zu den Leistungen der Teilhabe gehören neben Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auch die Eingliederung in das Arbeitsleben, unterhaltssichernde Leistungen sowie Leistungen zur Inklusion am gesellschaftlichen Leben.
UN-Behindertenrechtskonvention
In der UN-Behindertenrechtskonvention (auch: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) werden die allgemeinen Menschenrechte konkretisiert sowie die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Mit dieser Konvention sollen die Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen geschützt und gefördert werden. Als Teil der Vielfalt werden Menschen mit Behinderungen gewürdigt. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen soll durch die UN-Konvention vermehrt umgesetzt werden.
Am 3. Mai 2008 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft und ist rechtlich verbindlich, sobald der Unterzeichnerstaat sie in das nationale Recht integriert.