„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Vor 30 Jahren wurde dieser Satz im Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzt. Zudem jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zum 15. Mal. Mit ihr wurde das Leitbild einer inklusiven Gesellschaft postuliert. Beides sind Meilensteine der Behindertenpolitik, die klarstellen: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Grund- und Menschenrecht!
Festakt mit Bundesarbeitsminister
Mit einem Festakt würdigte Bundesminister Hubertus Heil in Berlin die beiden Jubiläen sowie die Akteur:innen, die sich dafür eingesetzt haben. Auch für die Zukunft gebe es noch einiges zu tun: „Wir werden nur besser, wenn wir uns nicht auf Erfolgen ausruhen“, so Heil mit Verweis auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie auf die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Auch die positive Entwicklung von Arbeitgebenden, die das Potenzial von Menschen mit Behinderungen erkannt haben, lobte er, betonte aber zugleich: „Hier müssen wir noch viel tun.“
UF engagiert sich seit 2002
Mit dabei in Berlin war auch das UnternehmensForum. Seit 2002 setzt sich die Arbeitgeberinitiative aus der Wirtschaft dafür ein, dass Inklusion auch in Unternehmen umgesetzt wird. „Gemeinsam haben wir viel erreicht“, so UF-Vorstandsvorsitzender Olaf Guttzeit: „Aber für einen inklusiven Arbeitsmarkt lässt sich noch deutlich mehr tun.“