Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement
Beschäftigte, die unabhängig vom Kalenderjahr innerhalb von zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank sind, haben einen Anspruch auf ein „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (BEM).
Wie sich Betriebe systematisch für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit ihrer Beschäftigten engagieren können, haben Mitglieder des UnternehmensForums firmenspezifisch erarbeitet. In Best-Practice-Vorlagen sind Vorgehen und erfolgreiche Maßnahmen beschrieben und als PDF abrufbar.

